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Willkommen bei rottenneigbor.de
Monday, 28 July 2008

Willkommen bei rottenneigbor.de

Diese Seite will aufklären!

Lesen Sie hierzu die beiden Interviews mit Marit Hansen vom Unabhängigen Landeszentrum fuer Datenschutz in Schleswig-Holstein und des Österreichischen Datenschutzexperten Dr. Hans G. Zeger.

Für mehr Informationen rund um die Internet Weltmacht Google finden Sie im Buch: Die Google-Falle. Die unkontrollierte Weltmacht im Internet

 
Interview mit Marit Hansen Unabhaengiges Landeszentrum fuer Datenschutz Schleswig-Holstein
Thursday, 31 July 2008

Im Fall von Verleumdung und übler Nachrede sind Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren möglich

Interview mit Marit Hansen, Unabhaengiges Landeszentrum fuer Datenschutz Schleswig-Holstein

Rottenneigbor.de: Frau Hansen, wie kritisch ist die Website rottenneighbor.com zu sehen?

Marit Hansen: Das Portal "rottenneighbor.com" dient zur öffentlichen Bewertung von
Nachbarn und Nachbarschaften. Zwar ist es möglich, sowohl positive als
auch negative Bewertungen anzubringen, aber die Bezeichnung für das
Portal "rotten" (deutsch: "mies") legt schon nahe, dass hier speziell
Negatives ausgebreitet werden soll. In der Tat verstehen viele Nutzer
den Dienst als Einladung zum Diffamieren ihrer Nachbarn oder als
Möglichkeit, Nachbarschaftsstreitigkeiten auszutragen.

Die Geschäftsbedingungen des US-amerikanischen Dienstes
Rottenneighbor.com sehen vor, dass die Nutzer, die Einträge vornehmen,
für ihre Inhalte verantwortlich sind und sich an die geltenden
Rechtsnormen halten müssen. Außerdem dürfen sie keine identifizierenden
Informationen über Privatpersonen oder Firmen posten; dazu gehören laut
Rottenneighbor.com Telefonnummern, genaue Adressen, Nachnamen oder auch
E-Mail-Adressen. Aber allein die Geoinformation, d.h. die Kennzeichnung
in der Karte, liefert schon in sehr vielen Fällen den Personenbezug, und
manchmal kommen noch hochgeladene Bilder oder Videos hinzu.


Während es bei Bewertungsdiensten zu Arztleistungen, Lehrern oder
Professoren um ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Funktion geht, steht bei
Rottenneighbor.com der Nachbar als Privatperson und in seinem
Privatleben im Fokus. Hier wird vielfach massiv in die Privatsphäre der
Nachbarn eingegriffen. Übrigens sind nicht nur die bewerteten Nachbarn
selbst betroffen, sondern auch andere in dem Haus, denen vielleicht
fälschlich eine negative Information zugerechnet wird, oder andere in
derselben Wohngegend, die etwa einen Wertverlust erleidet.

Selbst "gute" Bewertungen wie "Meine Nachbarn sind toll - die sind
nämlich immer unterwegs und ich kann hier Party machen." können zu
unerwünschten Ergebnissen führen: Vielleicht fühlen sich die Abrufer der
Informationen eingeladen, kräftig mitzufeiern, oder aber Einbrecher
schauen mal bei den abwesenden Nachbarn vorbei.

Kritisch ist auch die Warnung vor vermeintlichen Triebtätern ("Show Sex
Offenders": In den USA haben solche Pranger schon mehrfach zu
Lynchjustiz geführt, und einige dieser vermeitlichen Triebtäter wurden
sogar ermordet.

So wie der Dienst Rottenneighbor.com derzeit ausgestaltet ist, wäre er
in Deutschland nicht zulässig. Wer das US-amerikanische Portal trotzdem
nutzt, um aus Deutschland Informationen über seine Nachbarn zur
Verfügung zu stellen, kann dafür verantwortlich gemacht werden - nicht
nur nach dem Datenschutzrecht, sondern im Fall von Verleumdung und übler
Nachrede sind Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen bis zu mehreren
Jahren möglich.

RN: Wie kann man sich vor Eintragungen schützen?

MH: Gar nicht.

RH: Welche Möglichkeiten hat man als Bürger gegen diffamierende Einträge
vorzugehen?

MH:

1. Sich an Rottenneighbor.com wenden mit dem Hinweis, dass ein Eintrag gegen deren "Terms and Conditions" verstößt und daher zu entfernen ist.

2. Bei Rottenneighbor.com eine "Löschflagge" ("Flag for Removal") an dem Eintrag anbringen. Dabei werden der Name, die E-Mail-Adresse und eine Begründung für das Löschen (z.B. "violation of terms and conditions") abgefragt. Rottenneighbor.com entscheidet dann, ob sie den Eintrag löschen oder nicht.

3. Den Rechtsweg beschreiten, d.h. Anzeige erstatten. Es ist allerdings nicht sicher, ob von Deutschland der Urheber des diffamierenden Eintrags festgestellt werden kann: Zum einen müsste Rottenneighbor.com dafür die entsprechenden Daten an die deutschen Ermittlungsbehörden herausgeben. Zum anderen könnten die vorhandenen Daten auch falsch sein, so dass man
hier nicht weiterkommt.

RN: Rottenneighbor.com bietet an evtl. ungewünschte Einträge als solche zu kennzeichnen und dann gegebenenfalls zu löschen. Gibt es einen Rechtsanspruch darauf?

MH: Ein nachträgliches Löschen ist aus deutscher Sicht auf keinen Fall ausreichend. Nach deutschem Datenschutzrecht besteht sogar grundsätzlich ein Rechtsanspruch darauf, zu wissen, wer was wann über einen weiß. Das heißt, der Betroffene müsste auf jeden Fall schon vor der Veröffentlichung eines Eintrags Bescheid darüber bekommen und dann Einfluss nehmen können. Aber die Rechtsansprüche deutscher Nutzer sind eben schwer in den USA durchsetzbar.

Ich als Privatperson bin auf RN gelistet, was kann ich tun?

- Information anderer Nutzer, dass Dienste wie Rottenneighbor.com gegen Datenschutz verstoßen und daher boykottiert werden sollten - zumal man nicht weiß, wie authentisch die angegebenen Informationen sind

- Versuch, auf die Gestaltung des Portals einzuwirken (bei Rottenneighbor.com direkt oder ggf. auch über deutsche, europäische oder
US-amerikanische Verbraucherschutzorganisationen, Bundesministerien, EU-Abgeordnete oder auch Google als Bereitsteller der Google Maps für diesen Dienst)


Frau Hansen, Rottenneigbor.de bedankt sich für das Interview

 
Interview mit Datenschutzexperte Dr. Zeger
Wednesday, 30 July 2008

 Ich sehe die Aktivitäten von rottenneighbor als SEHR kritisch!

Rottenneigbor.de im Interview mit dem Österreichischen Datenschutzexperten Dr. Zeger. 

Herr Dr. Hans G. Zeger, wie kritisch ist die Website rottenneighbor.com zu sehen?

Vorauszuschicken ist, das die EG-Datenschutzrichtlinie einen sehr weiten Begriff von personenbezogenen Daten hat, auch bestimmbare Daten, also Daten die erst durch Zusatzinformationen oder Zusatzrecherchen einer Person zuzuordnen sind, fallen darunter. In diesem Sinn wird bei rottenneighbor im Regelfall von personenbezogenen und daher schutzwürdigen Daten auszugehen sein. Da ich gesehen habe, dass viele rottenneighbor-Kommentare mit rassistischen Aussagen gespickt sind, wird zusätzlich auch eine Verletzung der besonders geschützten sensiblen Daten gegeben sein. Ich sehe daher die Aktivitäten von rottenneighbor als SEHR kritisch und jedenfalls geeignet Bevölkerungsgruppen und Personen gegeneinander aufzuhetzen. In gewisser Weise handelt es sich um moderne Formen des Blockwarttums und der Vernaderung. Im übrigen sehe ich alle Angebote als problematisch, die Luftbilddaten (bei denen einzelne Objekte, Häuser, Autos, ... erkennbar sind) ohne ausdrückliche Zustimmung mit sonstigen persönlichen Informationen von Menschen verknüpfen. Dazu gehört auch die Verknüpfung derartiger Luftbilder mit Adress- und
Telefonnummerangaben.


Welche Möglichkeiten hat man als EU Bürger (Österreichischer Staatsbürger) gegen Diffamierende Einträge vorzugehen?

Der Gesetzgeber, sowohl in Österreich, als auch in Deutschland, hat es verabsäumt auf die ausufernde Verbreitung bestimmbarer Personendaten, wie bei rottenneighbor, aber auch über Cookies, Usertracking-Werkzeuge, usw mit Schutzmechanismen zu reagieren. Tatsächlich ist der EU-Bürger, sofern es sich um eine US-Website (oder sonstwo außerhalb der EU) handelt, völlig recht- und schutzlos. Denkbar wäre nur eine Unterlassungsklage gegen jene EU-Provider, die diese Seiten weiter verbreiten, ein mühsames und immer auch in der Nähe der Zensur befindliches Unterfangen.

RN bietet an evtl. ungewünschte Einträge als solche zu kennzeichnen und dann gegebenenfalls zu löschen. Gibt es einen Rechtsanspruch darauf?

Nein, kein Rechtsanspruch. Ich habe das in einem Fall versucht, habe aber keinerlei Rückmeldungen von rottenneighbor erhalten.

Ich als Privatperson bin auf RN gelistet, was kann ich tun?

Sich über eine untätige Politik ärgern, die zwar jedes Monat neue Methoden der Bürgerüberwachung erfindet, aber nichts zum Schutz der Bürger tut.

Vielen Dank Herr Dr. Zeger

 
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Sollte Nachbarschaftsspionage verboten werden?
 
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