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Willkommen bei rottenneigbor.de |
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Monday, 28 July 2008 |
Willkommen bei rottenneigbor.deDiese Seite will aufklären! Lesen Sie hierzu die beiden Interviews mit Marit Hansen vom Unabhängigen Landeszentrum fuer Datenschutz in Schleswig-Holstein und des Österreichischen Datenschutzexperten Dr. Hans G. Zeger. Für mehr Informationen rund um die Internet Weltmacht Google finden Sie im Buch: Die Google-Falle. Die unkontrollierte Weltmacht im Internet |
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Interview mit Marit Hansen Unabhaengiges Landeszentrum fuer Datenschutz Schleswig-Holstein |
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Thursday, 31 July 2008 |
Im Fall von Verleumdung und übler Nachrede sind Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren möglich Interview mit Marit Hansen, Unabhaengiges Landeszentrum fuer Datenschutz Schleswig-Holstein Rottenneigbor.de: Frau Hansen, wie kritisch ist die Website rottenneighbor.com zu sehen? Marit Hansen: Das Portal "rottenneighbor.com" dient zur öffentlichen Bewertung von Nachbarn und Nachbarschaften. Zwar ist es möglich, sowohl positive als auch negative Bewertungen anzubringen, aber die Bezeichnung für das Portal "rotten" (deutsch: "mies") legt schon nahe, dass hier speziell Negatives ausgebreitet werden soll. In der Tat verstehen viele Nutzer den Dienst als Einladung zum Diffamieren ihrer Nachbarn oder als Möglichkeit, Nachbarschaftsstreitigkeiten auszutragen. Die Geschäftsbedingungen des US-amerikanischen Dienstes Rottenneighbor.com sehen vor, dass die Nutzer, die Einträge vornehmen, für ihre Inhalte verantwortlich sind und sich an die geltenden Rechtsnormen halten müssen. Außerdem dürfen sie keine identifizierenden Informationen über Privatpersonen oder Firmen posten; dazu gehören laut Rottenneighbor.com Telefonnummern, genaue Adressen, Nachnamen oder auch E-Mail-Adressen. Aber allein die Geoinformation, d.h. die Kennzeichnung in der Karte, liefert schon in sehr vielen Fällen den Personenbezug, und manchmal kommen noch hochgeladene Bilder oder Videos hinzu. Während es bei Bewertungsdiensten zu Arztleistungen, Lehrern oder Professoren um ihre Tätigkeit im Rahmen ihrer Funktion geht, steht bei Rottenneighbor.com der Nachbar als Privatperson und in seinem Privatleben im Fokus. Hier wird vielfach massiv in die Privatsphäre der Nachbarn eingegriffen. Übrigens sind nicht nur die bewerteten Nachbarn selbst betroffen, sondern auch andere in dem Haus, denen vielleicht fälschlich eine negative Information zugerechnet wird, oder andere in derselben Wohngegend, die etwa einen Wertverlust erleidet. Selbst "gute" Bewertungen wie "Meine Nachbarn sind toll - die sind nämlich immer unterwegs und ich kann hier Party machen." können zu unerwünschten Ergebnissen führen: Vielleicht fühlen sich die Abrufer der Informationen eingeladen, kräftig mitzufeiern, oder aber Einbrecher schauen mal bei den abwesenden Nachbarn vorbei. Kritisch ist auch die Warnung vor vermeintlichen Triebtätern ("Show Sex Offenders": In den USA haben solche Pranger schon mehrfach zu Lynchjustiz geführt, und einige dieser vermeitlichen Triebtäter wurden sogar ermordet. So wie der Dienst Rottenneighbor.com derzeit ausgestaltet ist, wäre er in Deutschland nicht zulässig. Wer das US-amerikanische Portal trotzdem nutzt, um aus Deutschland Informationen über seine Nachbarn zur Verfügung zu stellen, kann dafür verantwortlich gemacht werden - nicht nur nach dem Datenschutzrecht, sondern im Fall von Verleumdung und übler Nachrede sind Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen bis zu mehreren Jahren möglich. RN: Wie kann man sich vor Eintragungen schützen? MH: Gar nicht. RH: Welche Möglichkeiten hat man als Bürger gegen diffamierende Einträge vorzugehen? MH: 1. Sich an Rottenneighbor.com wenden mit dem Hinweis, dass ein Eintrag gegen deren "Terms and Conditions" verstößt und daher zu entfernen ist. 2. Bei Rottenneighbor.com eine "Löschflagge" ("Flag for Removal") an dem Eintrag anbringen. Dabei werden der Name, die E-Mail-Adresse und eine Begründung für das Löschen (z.B. "violation of terms and conditions") abgefragt. Rottenneighbor.com entscheidet dann, ob sie den Eintrag löschen oder nicht. 3. Den Rechtsweg beschreiten, d.h. Anzeige erstatten. Es ist allerdings nicht sicher, ob von Deutschland der Urheber des diffamierenden Eintrags festgestellt werden kann: Zum einen müsste Rottenneighbor.com dafür die entsprechenden Daten an die deutschen Ermittlungsbehörden herausgeben. Zum anderen könnten die vorhandenen Daten auch falsch sein, so dass man hier nicht weiterkommt. RN: Rottenneighbor.com bietet an evtl. ungewünschte Einträge als solche zu kennzeichnen und dann gegebenenfalls zu löschen. Gibt es einen Rechtsanspruch darauf? MH: Ein nachträgliches Löschen ist aus deutscher Sicht auf keinen Fall ausreichend. Nach deutschem Datenschutzrecht besteht sogar grundsätzlich ein Rechtsanspruch darauf, zu wissen, wer was wann über einen weiß. Das heißt, der Betroffene müsste auf jeden Fall schon vor der Veröffentlichung eines Eintrags Bescheid darüber bekommen und dann Einfluss nehmen können. Aber die Rechtsansprüche deutscher Nutzer sind eben schwer in den USA durchsetzbar. Ich als Privatperson bin auf RN gelistet, was kann ich tun? - Information anderer Nutzer, dass Dienste wie Rottenneighbor.com gegen Datenschutz verstoßen und daher boykottiert werden sollten - zumal man nicht weiß, wie authentisch die angegebenen Informationen sind - Versuch, auf die Gestaltung des Portals einzuwirken (bei Rottenneighbor.com direkt oder ggf. auch über deutsche, europäische oder US-amerikanische Verbraucherschutzorganisationen, Bundesministerien, EU-Abgeordnete oder auch Google als Bereitsteller der Google Maps für diesen Dienst) Frau Hansen, Rottenneigbor.de bedankt sich für das Interview |
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Interview mit Datenschutzexperte Dr. Zeger |
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Wednesday, 30 July 2008 |
Ich sehe die Aktivitäten von rottenneighbor als SEHR kritisch!Rottenneigbor.de im Interview mit dem Österreichischen Datenschutzexperten Dr. Zeger. Herr Dr. Hans G. Zeger, wie kritisch ist die Website rottenneighbor.com zu sehen? Vorauszuschicken ist, das die EG-Datenschutzrichtlinie einen sehr weiten Begriff von personenbezogenen Daten hat, auch bestimmbare Daten, also Daten die erst durch Zusatzinformationen oder Zusatzrecherchen einer Person zuzuordnen sind, fallen darunter. In diesem Sinn wird bei rottenneighbor im Regelfall von personenbezogenen und daher schutzwürdigen Daten auszugehen sein. Da ich gesehen habe, dass viele rottenneighbor-Kommentare mit rassistischen Aussagen gespickt sind, wird zusätzlich auch eine Verletzung der besonders geschützten sensiblen Daten gegeben sein. Ich sehe daher die Aktivitäten von rottenneighbor als SEHR kritisch und jedenfalls geeignet Bevölkerungsgruppen und Personen gegeneinander aufzuhetzen. In gewisser Weise handelt es sich um moderne Formen des Blockwarttums und der Vernaderung. Im übrigen sehe ich alle Angebote als problematisch, die Luftbilddaten (bei denen einzelne Objekte, Häuser, Autos, ... erkennbar sind) ohne ausdrückliche Zustimmung mit sonstigen persönlichen Informationen von Menschen verknüpfen. Dazu gehört auch die Verknüpfung derartiger Luftbilder mit Adress- und Telefonnummerangaben.
Welche Möglichkeiten hat man als EU Bürger (Österreichischer Staatsbürger) gegen Diffamierende Einträge vorzugehen? Der Gesetzgeber, sowohl in Österreich, als auch in Deutschland, hat es verabsäumt auf die ausufernde Verbreitung bestimmbarer Personendaten, wie bei rottenneighbor, aber auch über Cookies, Usertracking-Werkzeuge, usw mit Schutzmechanismen zu reagieren. Tatsächlich ist der EU-Bürger, sofern es sich um eine US-Website (oder sonstwo außerhalb der EU) handelt, völlig recht- und schutzlos. Denkbar wäre nur eine Unterlassungsklage gegen jene EU-Provider, die diese Seiten weiter verbreiten, ein mühsames und immer auch in der Nähe der Zensur befindliches Unterfangen. RN bietet an evtl. ungewünschte Einträge als solche zu kennzeichnen und dann gegebenenfalls zu löschen. Gibt es einen Rechtsanspruch darauf? Nein, kein Rechtsanspruch. Ich habe das in einem Fall versucht, habe aber keinerlei Rückmeldungen von rottenneighbor erhalten. Ich als Privatperson bin auf RN gelistet, was kann ich tun? Sich über eine untätige Politik ärgern, die zwar jedes Monat neue Methoden der Bürgerüberwachung erfindet, aber nichts zum Schutz der Bürger tut. Vielen Dank Herr Dr. Zeger |
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